Überstunden steuerfrei 2026
Von Adeela Tanya, HR-Expertin mit über 10 Jahren Erfahrung im Personalwesen
Veröffentlicht am 4. September 2026
Überstunden steuerfrei, dieser Begriff geistert seit Monaten durch Gehaltsabrechnungen und Personalabteilungen. Grund ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, das Zuschläge auf Mehrarbeit künftig von der Einkommensteuer befreien soll. Viele Arbeitnehmer rechnen sich schon aus, wie viel mehr am Monatsende übrig bliebe, viele Arbeitgeber fragen sich, was sie in der Lohnabrechnung ändern müssten. Dieser Beitrag ordnet ein, was tatsächlich geplant ist, was Sie mit unserem kostenlosen Rechner schon heute für Ihre Stunden nutzen können und wo der Gesetzgebungsprozess wirklich steht.
Überstunden steuerfrei 2026: Was ist geplant?
Der Vorschlag stammt aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD und zielt darauf ab, Mehrarbeit für Arbeitnehmer wieder attraktiver zu machen. Im Kern soll nicht die gesamte Vergütung für Überstunden steuerfrei werden, sondern nur der Zuschlag darauf. Der Grundlohn für die zusätzlich geleisteten Stunden bliebe wie bisher voll steuerpflichtig. Diskutiert wird ein Zuschlag von bis zu 25 Prozent auf den regulären Stundenlohn, der von der Einkommensteuer befreit werden könnte, angelehnt an die bereits bestehenden Regelungen für Nacht- und Feiertagsarbeit.
Als Schwelle ist im Gespräch, dass nur Stunden oberhalb der tarifvertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit zählen, üblicherweise 34 Stunden bei Tarifbindung oder 40 Stunden ohne Tarifvertrag. Damit würde die Regelung gezielt bei echter Mehrarbeit ansetzen und nicht schon bei der ersten Stunde nach einer verkürzten Arbeitswoche greifen.
Ist die Steuerbefreiung schon Gesetz?
Nein, und das ist der wichtigste Punkt für alle, die jetzt schon mit einer höheren Auszahlung rechnen. Stand September 2026 ist die Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge noch nicht beschlossen. Ursprünglich sollte sie zusammen mit der bereits eingeführten Aktivrente zum 1. Januar 2026 starten, wurde aber verschoben. Ob und wann sie tatsächlich kommt, ist derzeit offen. Zum Vergleich, die Aktivrente ist bereits seit Jahresbeginn 2026 in Kraft und erlaubt Rentnern einen steuerfreien Zuverdienst bis 2.000 Euro monatlich, die Überstundenregelung hat diesen Status bisher nicht erreicht.
Erst nach einem Beschluss durch Bundestag und Bundesrat würden Überstunden steuerfrei im Sinne dieses Vorhabens werden. Bis dahin gilt die heutige Rechtslage unverändert: Zuschläge auf normale Überstunden sind normaler Arbeitslohn und damit vollständig einkommensteuerpflichtig. Wer schon jetzt wissen möchte, wie viele Überstunden tatsächlich anfallen, kann das mit unserem Gehaltsrechner für Überstunden auf Basis des aktuellen Stundenlohns nachrechnen.
So könnte die Berechnung aussehen
Ein Rechenbeispiel macht deutlich, worum es tatsächlich geht. Angenommen, ein Vollzeitbeschäftigter verdient laut seinem Stundenlohnrechner 15 Euro brutto pro Stunde bei einer vertraglichen 40-Stunden-Woche und arbeitet in einer Woche 42 Stunden. Die zwei Überstunden ergeben einen Grundlohn von 30 Euro, der wie gewohnt versteuert würde. Käme die geplante Regelung, wäre nur ein Zuschlag von bis zu 25 Prozent auf diesen Grundlohn steuerfrei, in diesem Fall 7,50 Euro. Die tatsächliche Ersparnis hängt vom persönlichen Steuersatz ab und liegt bei einem mittleren Satz nur bei wenigen Euro pro Woche, nicht bei der kompletten Zuschlagssumme.
Wichtig zu wissen: Sozialversicherungsbeiträge auf den Zuschlag sollen nach aktuellem Diskussionsstand weiterhin anfallen. Die Entlastung beträfe also ausschließlich die Einkommensteuer, nicht die Abzüge für Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung.
Wer würde profitieren: Vollzeit, Teilzeit, Tarifvertrag
Nach dem bisherigen Diskussionsstand soll die Regelung nur für Vollzeitbeschäftigte gelten, die über ihre vertragliche oder tarifliche Wochenarbeitszeit hinaus arbeiten. Teilzeitbeschäftigte blieben außen vor, selbst wenn sie zusätzliche Stunden übernehmen, solange diese noch unterhalb einer vollen Stelle liegen. Für sie ist stattdessen eine separate Prämie für die Aufstockung von Teilzeit auf mehr Stunden im Gespräch, ein eigenes Vorhaben, das nicht mit der Überstundenregelung zu verwechseln ist.
Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und in tarifgebundenen Branchen wäre die 34-Stunden-Schwelle relevant, für alle anderen die 40-Stunden-Grenze. Wer unsicher ist, wie seine reguläre Wochenarbeitszeit im Vergleich zu geleisteten Stunden aussieht, findet eine schnelle Übersicht in unserem Arbeitszeitnachweis als Excel- und PDF-Vorlage.
Grenzen der Idee Überstunden steuerfrei
So verlockend der Name klingt, die praktische Wirkung dürfte begrenzt bleiben. Nur ein kleiner Teil der Beschäftigten erhält Überstunden überhaupt in bar ausgezahlt, ein Großteil gleicht Mehrarbeit über Freizeitausgleich aus. Für diese Gruppe bringt eine Steuerbefreiung auf Zuschläge keinen Vorteil, weil gar kein zusätzliches Geld fließt. Hinzu kommt, dass nur der Zuschlag betroffen wäre, nicht der Grundlohn, wodurch die tatsächliche Entlastung pro Person eher gering ausfällt.
Kritiker weisen zudem auf den zusätzlichen Verwaltungsaufwand hin. Arbeitgeber müssten Zuschläge sauber von der regulären Vergütung trennen und lückenlos dokumentieren, aus welchen Stunden sie sich ergeben, ähnlich wie es heute schon bei der Berechnung von Nacht- und Wochenendarbeit verlangt wird.
Unterschied zu bestehenden Zuschlägen
Steuerfreie Zuschläge sind in Deutschland kein neues Konzept. Nach § 3b Einkommensteuergesetz sind Zuschläge für Nachtarbeit bereits heute bis zu 25 Prozent, für Sonntagsarbeit bis zu 50 Prozent und für Feiertagsarbeit bis zu 125 Prozent des Grundlohns steuerfrei, an bestimmten Feiertagen sogar bis zu 150 Prozent. Diese Befreiung ist auf einen Grundlohn von höchstens 50 Euro pro Stunde begrenzt. Die geplante Regelung für Überstunden würde sich an diesem Prinzip orientieren, aber eine neue, eigenständige Kategorie schaffen, denn bisher zählt der reine Zeitpunkt der Arbeit, nicht die Tatsache, dass es sich um Mehrarbeit handelt.
Was das für die Lohnabrechnung bedeutet
Sollte die Regelung kommen, müssten Arbeitgeber den steuerfreien Zuschlag als eigene Position in der Lohnabrechnung ausweisen, getrennt vom Grundlohn und von anderen Zuschlägen. Eine verlässliche Zeiterfassung wäre dafür Voraussetzung, denn nur nachweisbare Überstunden oberhalb der vereinbarten Wochenarbeitszeit könnten begünstigt werden. Ohne diesen Nachweis bliebe die Idee, Überstunden steuerfrei zu stellen, für einen Betrieb praktisch nicht umsetzbar. Das verbindet dieses Thema direkt mit der parallel diskutierten Zeiterfassungspflicht 2026, denn ohne lückenlose Erfassung von Beginn, Ende und Dauer lässt sich eine Überstunde steuerlich kaum sauber belegen.
So bereiten Sie sich schon jetzt vor
Auch ohne fertiges Gesetz lohnt es sich, die eigenen Prozesse in Ordnung zu bringen, damit Sie im Ernstfall schnell reagieren können:
- Prüfen Sie, ob Ihre Wochenarbeitszeit tarifvertraglich oder vertraglich geregelt ist, das entscheidet später über die 34- oder 40-Stunden-Schwelle.
- Erfassen Sie Beginn, Ende und Pausen sauber, zum Beispiel mit unserem Stundenrechner auf der Startseite, damit echte Überstunden von normaler Arbeitszeit klar unterscheidbar sind.
- Klären Sie, ob Ihre Überstunden ausgezahlt oder über Freizeitausgleich abgebaut werden, das entscheidet, ob eine spätere Steuerbefreiung für Sie überhaupt relevant wäre.
- Beobachten Sie die Gesetzgebung, bevor Sie Gehaltsverhandlungen oder Lohnabrechnungen auf eine noch nicht beschlossene Regelung stützen.
Tipp: Solange das Gesetz nicht verabschiedet ist, ändert sich an Ihrer Steuerlast nichts. Verlassen Sie sich bei Gehaltsplanungen auf die aktuell geltende Rechtslage, nicht auf Ankündigungen.
Häufige Fragen zur Steuerbefreiung von Überstunden
Quellen
§ 3b Einkommensteuergesetz (bestehende Zuschlagsregelungen): gesetze-im-internet.de/estg/__3b.html
Koalitionsvertrag 2025, Vorhaben zu steuerfreien Überstundenzuschlägen und Teilzeitaufstockungsprämie
Legal Tribune Online, Überblick arbeitsrechtliche Neuerungen 2026 (Aktivrente, geplante Überstundenregelung)
Dieser Text ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung.
Über die Autorin: Adeela Tanya ist HR-Expertin mit mehr als 10 Jahren Erfahrung im deutschen Personalwesen. Sie beschäftigt sich täglich mit Arbeitszeit, Lohnabrechnung und den Regeln des Arbeitszeitgesetze
